Grundsätze öffentlicher Förderung

Wirtschaftsförderung - Hilfe zur Selbsthilfe

Die Förderung von Unternehmensvorhaben unterliegt in der Europäischen Union strengen Regularien. EU-weit ist geregelt, welche Art von Vorhaben für welche Unternehmen in welcher Form unterstützt werden dürfen. Für Industrie und Gewerbe gibt es vier grundsätzliche Arten öffentlicher Fördermittel, mit denen im Rahmen von der EU genehmigter Förderprogramme Unternehmen unterstützt werden dürfen:

Dabei werden als wesentliche Förderzwecke die Entwicklung wirtschaftlich benachteiligter Regionen durch die Unterstützung von arbeitsplatzschaffenden oder zumindest arbeitsplatzsichernden Investitionen (Regionalförderung) und die technologische Weiterentwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft (Innovationsförderung) angestrebt.

Wirtschaftsförderung ist als Hilfe zur Selbsthilfe gedacht und wird nur Unternehmen gewährt, die der Unterstützung bedürfen. Daher wird bei der Investitionsförderung die wirtschaftliche Lage des Antragstellenden Unternehmens betrachtet (Prosperitätsklausel). Bei der Innovationsförderung werden nur Vorhaben unterstützt, die ohne Unterstützung nicht durchgeführt, deutlich eingeschränkt, zeitlich stark verzögert oder aufgeschoben würden.