Zinsverbilligte Darlehen

Kredite mit niedrigeren Zinsen

Förderdarlehen werden aus öffentlichen Mitteln im Zins verbilligt. Sie verfügen damit im Vergleich zu Krediten, die zu Kapitalmarktkonditionen angeboten werden, über besonders günstige Zinssätze. Wie bei banküblichen Darlehen richtet sich aber auch bei den Förderdarlehen der Zinssatz nach der individuellen Bonität des Kreditnehmers (Rating). Auch sind öffentliche Förderdarlehen banküblich zu besichern, z.B. durch Grundschulden, Sicherungsübereignung von Maschinen, Bürgschaften (einschließlich Bürgschaften von Bürgschaftsbanken oder Kreditgarantiegemeinschaften).

Form und Umfang der banküblichen Sicherheiten werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Kreditnehmer und Hausbank vereinbart. Förderdarlehen können vom Kreditnehmer nicht direkt bei der Förderbank (z. B. KfW-Bankengruppe, LfA Förderbank Bayern, NRW.Bank), sondern ausschließlich über eine Geschäftsbank bei der Förderbank beantragt werden („Hausbank-Prinzip“). Um an Förderdarlehen zu kommen, muss der Kreditnehmer unbedingt seine Hausbank vom Erfolg des Vorhabens überzeugen!

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_ Hausbank-Prinzip