Demonstrationsvorhaben

Förderung von "innovativen Investitionen" (Demonstrationsvorhaben)

Eine Zwitterstellung nehmen innovative Investitionsvorhaben ein. Hierbei handelt es sich um nicht selbst entwickelte Technologie, die vom Unternehmen zugekauft wird. Im Mittelpunkt stehen modellhafte Demonstrationsvorhaben mit Umweltrelevanz und potenzieller Breitenwirkung. Die zu fördernden Anlagen und Verfahren müssen im technischen Sinne Demonstrationscharakter besitzen und möglichst in die Produktionsprozesse integriert sein.

Demonstrationsvorhaben müssen für Unternehmen derselben Branche bzw. für vergleichbare Vorhabensträger verwertbare Erkenntnisse ableiten lassen oder nachahmenswerte Problemlösungen aufzeigen. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Unternehmensstandort, ist also nicht wie die Investitionsförderung an bestimmte Regionalfördergebiete gebunden, erstreckt sich aber für die Innovationsförderung untypisch auf nicht selbst entwickelte Innovationen.

Die Förderquote kann bis zu 30% betragen, wird aber ausschließlich auf den Teil der Investitionsvorhaben beschränkt, dem Demonstrationscharakter beigemessen wird. Programmabhängig erfolgt die Förderung mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen und / oder mit zinsverbilligten Darlehen. Meist werden KMU* oder zumindest mittelständisch geprägte Unternehmen, z.B. bis 1.000 Mitarbeiter bevorzugt. Eine Mitwirkung der Hausbank ist üblicherweise nicht erforderlich.

*Klein- und mittlere Unternehmen 

Die Fallstudie zum Thema "innovative Investments" (sog. Demonstrationsvorhaben) finden Sie hier zum Download.