Beantragung von Förderung bei Investitionsvorhaben

Für die Beantragung von Fördermitteln bei Investitionsvorhaben gilt grundsätzlich:

Die Beantragung öffentlicher Darlehen und Haftungsfreistellungen / Bürgschaften durch Unternehmen ist ausschließlich über die Hausbank möglich („Hausbank-Prinzip“). Unternehmen können sich nicht direkt an die KfW oder die Förderbank des jeweiligen Bundeslandes wenden. In Bayern zum Beispiel, wenden sich zur Beantragung von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen, Unternehmen an die Bezirksregierung, in deren regionalem Zuständigkeitsbereich das Investitionsvorhaben durchgeführt werden soll.

Bei der Kosten- und Finanzierungsplanung ist zu berücksichtigen, dass die vollständigen Vorhabenskosten – auch die nicht förderfähigen – dargestellt werden müssen. Dabei sind auch aufgrund des Investitionsvorhabens notwendig werdende zusätzliche Betriebsmittel zu berücksichtigen. Zur Finanzierung müssen üblicherweise 20% bis 25% des Projektvolumens aus eigenen Mitteln des Unternehmens eingesetzt werden.

Eine Mitwirkung der Hausbank bei der Beantragung von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen ist nur insoweit erforderlich, als sie das Vorhandensein der angegebenen liquiden Mittel bestätigen muss oder das Unternehmen den Vertrag für ein Darlehen vorlegen muss, das eine Bank für das Investitionsvorhaben gewährt hat. Ersatzweise kann die Bestätigung der Finanzmittel auch durch den Wirtschaftsprüfer des Unternehmens vorgenommen werden.