Investitionsvorhaben

Förderung von Investitionsvorhaben

Bei der Förderung von Investitionsvorhaben mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen werden Unternehmen gefördert, die durch Sachinvestitionen in definierten Fördergebieten zusätzliche Arbeitsplätze schaffen oder vorhandene sichern. Maßnahmen, die zum Arbeitsplatzabbau führen oder nur einen Arbeitsplatztourismus innerhalb Deutschlands darstellen, werden grundsätzlich nicht gefördert. Förderfähige Investitionsvorhaben betreffen typischerweise:

_Modernisierung von Standorten
_Aufbau neuer bzw. Ausbau vorhandener Standorte,
_Erwerb von Schließung bedrohter Standorte.

Als ein Investitionsvorhaben können alle Investitionen in aktivierungsfähige Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens angesehen werden, z. B. Maschinen und maschinelle Anlagen, Gebäude etc., die innerhalb von 36 Monaten nach Vorhabensbeginn abgeschlossen werden. Grundsätzlich sind nur neue Wirtschaftsgüter förderfähig.

Die Förderhöhe hängt von Fördergebiet und Unternehmensgröße ab und kann bis zu 50% betragen. Neben oder auch statt der Investitionsförderung mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen können auch zinsverbilligte Darlehen zur Anwendung kommen, die nicht unbedingt an Investitionen in bestimmten Regionalgebieten geknüpft sein müssen, aber meist von bestimmten Unternehmensgrößen und / oder Umsatzgrößen (z.B. < 500 Mio. €) abhängen.

Grundsätzlich können nicht rückzahlbare Zuschüsse, zinsverbilligte Darlehen und Haftungsfreistellungen zur Finanzierung eines Investitionsvorhabens kombiniert werden, sofern das jeweilige Förderprogramm nichts Gegenteiliges festlegt und der von der EU vorgegebene zulässige Förderhöchstsatz durch die Summe der Subventionswerte aus Zuschuss, Darlehen und Haftungsfreistellung / Bürgschaft nicht überschritten wird.

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Den Fallstudie zur Investitionsförderung finden Sie hier.