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Neue Fördergebietskarte für bundesdeutsche Investitionszuschüsse (GRW) ab 01.07.2014

Die Definition der GRW-Fördergebiete gilt bis zum 31.12.2020 und legt fest, in welchen Regionen und in welcher Höhe Investitionsmaßnahmen in den nächsten sieben Jahren über das Förderprogramm "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)" gefördert werden können.

Die Förderung in den ausgewiesenen Fördergebieten erfolgt auf Basis der neuen EU-Leitlinien für Regionalbeihilfen, die in der GRW-Richtlinie umgesetzt werden. Mit den neuen Leitlinien

  • strebt die EU bei der Zuschussförderung von Investitionen vorrangig die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen an (gemäß KMU-Definition der EU, Grundvoraussetzung: Unternehmen < 250 Mitarbeiter),
  • ist die Förderung von Unternehmen ≥ 250 Mitarbeitern nur noch bei Neuansiedlung oder für Investitionen zur Einführung komplett neuer Produkte oder Produktionsprozesse möglich,
  • reduzieren sich die erzielbaren Höchstfördersätze in den Fördergebieten gegenüber den vergangenen Förderperioden.

GRW-Fördergebiete 2014 - 2020

GRW-Fördergebiete 2014-2020
Quelle: BMWi

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Fördersätze entsprechend der Fördergebietskarte

Max. Förderquoten abhängig von Fördergebiet und Unternehmensgröße
(1.7.2014-31.12.2020)

Klein
(< 50 Mitarbeiter)

Mittel
( < 250 Mitarbeiter)

Groß
(≥ 250 Mitarbeiter)

Neue Bundesländer

Prädefinierte C-Fördergebiete mit Grenzzuschlag

40 %

30 %

20 %

Prädefinierte C-Fördergebiete ab 1.07.2014 bis 31.12.2017

35 %

25 %

15 %

Prädefinierte C-Fördergebiete ab 1.01.2018 bis 31.12.2020

30 %

20 %

10 %

Nicht-prädefinierte C-Fördergebiete

(LK: Nordsachsen, Leipzig, Kreisfreie Stadt Leipzig)

30 %

20 %

10 %

D-Fördergebiete

20 %

10 %

-

Alte Bundesländer

Nicht-prädefinierte C-Fördergebiete

30 %

20 %

10 %

D-Fördergebiete

20 %

10 %

-


Der alte Rechtsrahmen gilt noch bis einschließlich 30.06.2014. In einigen Bundesländern ist die Antragsfrist für einen Bescheid nach den alten Leitlinien jedoch bereits ausgelaufen. Anträge, die bis zum 30.06.2014 nicht beschieden sind, werden generell nach dem neuen Rechtsrahmen behandelt.

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an news@4cadvisory.com
München, April 2014