Newsarchiv

Investitionszuschüsse für Großunternehmen in Deutschland stark eingeschränkt

Ab 01.07.2014 treten die neuen EU-Leitlinien für Regionalbeihilfen in Kraft. Sie fokussieren die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und bringen veränderte Fördergebiete sowie  reduzierte Fördersätze mit sich. Investitionszuschüsse für Unternehmen ab 250 Mitarbeiter werden im Wesentlichen nur noch für Neuansiedlungen gewährt.

In einer Übergangsphase bis zum 30.06.2014 gelten zwar noch die Rahmenbedingungen aus der Förderperiode 2007-2013, da Förderzusagen nach den bestehenden Richtlinien jedoch bis zum 30.06.2014 erfolgt sein müssen, werden in einigen Bundesländern bereits keine Anträge mehr angenommen (z.B. Sachsen). In anderen Bundesländern wird der fristgerechte Abschluss des Bewilligungsverfahrens bis zum 30.06.2014 nur gewährleistet, wenn der vollständige Antrag bis zu einem Stichtag eingegangen ist (z.B. NRW 28.02.1014). Generell werden Anträge, die bis zum 30.06.2014 nicht beschieden sind nach dem neuen Rechtsrahmen behandelt.

Die Fördergebiete und Richtlinien der Förderperiode 2014-2020 werden voraussichtlich im März 2014 veröffentlicht, jedoch stehen bereits folgende Änderungen fest:

  • die EU strebt bei der Zuschussförderung von Investitionen vorrangig die Förderung von KMU an
  • die Förderung von Konzernen ist nur noch bei Neuansiedlung oder für Investitionen zur Einführung komplett neuer Produkte oder Produktionsprozesse möglich
  • die erzielbaren Höchstfördersätze reduzieren sich deutlich


Übersicht der maximaler Förderquoten

Max. Förderquoten abh. von Fördergebiet und Unternehmensgröße
(1.7.14-31.12.2020)

Klein 
(< 50 Mitarbeiter)

Mittel
(< 250 Mitarbeiter)

Groß
(≥ 250 Mitarbeiter)

Alte Bundesländer ab 01.07.14

30 %

20 %

10 %

Neue Bundesländer bis 2017

35 %

25 %

15 %

Neue Bundesländer ab 2018

30 %

20 %

10 %

 

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an news@4cadvisory.com
München, Februar 2014