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ZIM – seit 2014 nur noch für „echte“ KMU relevant

Zum 01.01.2014 wurde in ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand) die maximale Beschäftigtenzahl antragsberechtigter Unternehmen von vormals 500 auf < 250 Beschäftigte (gemäß KMU Definition) reduziert.

Im Fokus der Förderung stehen innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte einzelner KMU,  Kooperationen zwischen KMU und zwischen KMU und Forschungseinrichtungen in allen Technologiefeldern (siehe Grafik). Das förderfähige Projektvolumen ist pro Projektantrag ist auf 350.000 EUR begrenzt, auf die Zuschüsse in Höhe von 25-50 % gewährt werden können. Ausschreibungsgebunden bestehen auch Fördermöglichkeiten für Kooperationen mit ausländischen KMU. Nach aktuellem Stand können nur noch bis zum 31.12.2014 Anträge im Rahmen von ZIM gestellt werden.

Bewilligte Fördermittel nach Technologiefeldern in Mio. Euro

BMWI - bewilligte Fördermittel nach Technologiefeldern in Mio. Euro
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Januar 2014

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München, Januar 2014