Europäische Union


Von der Europäischen Union verwaltete Innovationsfördermittel können nur im Wege öffentlicher Ausschreibungen beantragt werden. An dem zur Förderung beantragten Innovationsvorhaben müssen im Minimum drei Unternehmen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten mitwirken, das Beantragungsprozedere ist zeitaufwendig und die Erfolgsaussichten sind üblicherweise vergleichsweise gering.