Bundesrepublik Deutschland
Im Rahmen
veröffentlichter Förderprogramme werden für unterschiedliche Themenschwerpunkte
in Deutschland auf Bundesebene Fördermittel zur Verfügung gestellt z.B. vom
Bundesforschungsministerium (BMBF), dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi),
dem Bundesumweltministerium (BMU) oder anderen staatlichen Stellen. Mit der
fachlichen Betreuung und inhaltlichen Umsetzung der jeweiligen Förderprogramme
sind meist sogenannte Projektträger beauftragt, die unter fachlichen Aspekten
die zu fördernden Projekte auswählen, während die juristisch verbindliche
Förderentscheidung das zuständige Ministerium trifft und den Zuwendungsbescheid
(Förderzusage) ausstellt. Auf Bundesebene gibt es sowohl Förderprogramme, bei
denen man jederzeit Förderanträge („freie Einreichung“) stellen kann als auch
Förderprogramme, bei denen Anträge nur im Rahmen zeitlich beschränkter
Veröffentlichungen („Ausschreibungen“) eingereicht werden können. Auf
Bundesebene ist meist eine freie, d.h. nicht an zeitlich begrenzte
Ausschreibungen gebundene Einreichung von Förderanträgen bei den Projektträgern
möglich.