Bundesrepublik Deutschland


Im Rahmen veröffentlichter Förderprogramme werden für unterschiedliche Themenschwerpunkte in Deutschland auf Bundesebene Fördermittel zur Verfügung gestellt z.B. vom Bundesforschungsministerium (BMBF), dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), dem Bundesumweltministerium (BMU) oder anderen staatlichen Stellen. Mit der fachlichen Betreuung und inhaltlichen Umsetzung der jeweiligen Förderprogramme sind meist sogenannte Projektträger beauftragt, die unter fachlichen Aspekten die zu fördernden Projekte auswählen, während die juristisch verbindliche Förderentscheidung das zuständige Ministerium trifft und den Zuwendungsbescheid (Förderzusage) ausstellt. Auf Bundesebene gibt es sowohl Förderprogramme, bei denen man jederzeit Förderanträge („freie Einreichung“) stellen kann als auch Förderprogramme, bei denen Anträge nur im Rahmen zeitlich beschränkter Veröffentlichungen („Ausschreibungen“) eingereicht werden können. Auf Bundesebene ist meist eine freie, d.h. nicht an zeitlich begrenzte Ausschreibungen gebundene Einreichung von Förderanträgen bei den Projektträgern möglich.