Hausbank-Prinzip

Bei Investitionsvorhaben gilt grundsätzlich das Hausbank-Prinzip

Die Beantragung von zinsverbilligten Darlehen erfolgt gemäß Hausbank-Prinzip direkt bei dem Finanzinstitute des Unternehmens.
(zum vergrößern Anklicken)

Unternehmen müssen ihre Förderanträge bei Investitionsvorhaben über ihre Hausbank einreichen. Die Hausbank prüft die Anträge, analysiert das Unternehmenskonzept, prüft die Bonität und die Sicherheiten des Antragstellers und leitet den Antrag weiter.