Beantragung von Förderung bei Innovationsvorhaben

Für die Beantragung von Fördermitteln für Innovationsvorhaben gilt:

Die Projektträger veröffentlichen die von ihnen betreuten Förderprogramme einschließlich der Förderrichtlinien. Dort ist u.a. geregelt, an wen sich das Förderprogramm richtet (z.B. Wirtschaft und/oder Wissenschaft), welche Projektkonstellation gefordert ist (z.B. einzelbetriebliche Vorhaben und/oder Verbundvorhaben) und ob es bestimmte Einreichungsfristen zur Antragstellung gibt (z.B. Ausschreibungsfrist) oder ob eine zeitlich ungebundene Einreichung möglich ist.

Unabhängig von der Einreichung im Rahmen einer zeitlich befristeten Ausschreibung oder einer zeitlich ungebundenen Einreichung ist das Beantragungsprozedere grundsätzlich zweistufig. Nach erster Rücksprache mit der Förderstelle und Vorhabensschilderung kann bei Interesse der Förderstelle eine entsprechend dem jeweiligen Förderprogramm zu strukturierende Projektskizze eingereicht werden. Nach positiver Prüfung der Projektskizze durch die Förderstelle erfolgt die Aufforderung an das Unternehmen zur offiziellen Antragstellung.